Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Kock GmbH 
Sägewerkstechnik
Industriestraße 2

25436 Moorrege


 

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Angebote, Lieferungen, Zahlungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Geschäftspartnern rechtsverbindlich.

 

2. Vertragsgegenstand

a) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sofern die Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung unterbleibt, kommt der Vertrag gleichwohl zustande, wenn wir aufgrund der telefonischen oder schriftlichen Bestellung ausliefern und der Käufer die Ware annimmt

b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

c) Die Preise verstehen sich ab Lager oder Lieferwerk und schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme, sowie Bedienungseinweisung nicht ein.

 

3. Lieferung
a
Liefertermine und –fristen beginnen erst nach Klarlegung aller Einzelheiten des Auftrages.

b) Zu Teillieferungen sind wir ohne besondere Vereinbarung jederzeit berechtigt. Jede Teillieferung wird gesondert in Rechnung gestellt.

c) Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lagerort Moorrege, bzw. ab Lieferwerk. Ist der Kunde Unternehmer in Sinne von § 14 BGB, so reisen die Waren auf Gefahr des Bestellers, unabhängig vom Ort der Versendung und deren Art. Die Kosten hierfür gehen zu seinen Lasten.

 


4. Schutzrechte

a) Es ist ausschließlich Sache des Bestellers sich darüber zu versichern, ob die uns in Auftrag gegebenen Gegenstände nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Demgemäß hat uns der Besteller in allen Fällen für Ansprüche schadlos zu halten, die uns bei der Ausführung des Auftrags von Seiten Dritter durch Verletzung von Schutzrechten erwachsen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch der künftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung

 

6. Gewährleistung

a) Für Sachmängel kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf. Ein Anspruch auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt ist im Zusammenhang mit Sachmängeln nur gegeben, wenn eine uns vorher gesetzte, angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

b) Soweit unsere Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der Lösung technischer Probleme oder ähnlichem besteht, wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns.

c) Die gelieferte Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen auf Qualität, Falschlieferung und Mengenabweichung.

d) Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung, auch im Zusammenhang mit unserer Beratung in Wort, Bild, Schrift, oder in sonstiger Weise gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder dass eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

 

7. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind sofort fällig.

b) Ein Skontoabzug in Höhe von 2% ist bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum möglich.

 

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.

b) Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozessen das für unseren Sitz zuständige Gericht vereinbart.